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Teures Original oder billiges Generikum?Unterschied zwischen Originalarzneimitteln und den so genannten "Generika"? Obwohl uns meist versichert wird, dass zwischen beiden "überhaupt kein Unterschied" besteht, ist ab und zu doch kritische Aufmerksamkeit geboten. Pharmafirmen, die ein neues Medikament selbst entwickelt haben, belegen dies in der Regel mit einem Patent. Diese forschenden Unternehmen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als "Originalhersteller" bezeichnet. Heutzutage geben Originalhersteller geradezu astronomische Summen aus, um die Entwicklung neuer Medikamente zu ermöglichen. Der Leser möge bedenken, dass von der "Idee" eines Medikamentes bis zu seiner Vermarktung etwa zwölf Jahre vergehen. In diesem Zeitraum müssen durchschnittlich 5.000 Wirkstoffe vollständig untersucht und getestet werden, um den einen geeigneten "herauszufiltern". Der ausgewählte "Kandidat" muss dann noch zahlreiche klinische Prüfungen bestehen, ehe er von den Gesundheitsbehörden des jeweiligen Staates offiziell registriert und als Arzneimittel zugelassen wird. Dieser gewaltige Arbeitsprozess erfordert nicht nur große Laboratorien, sondern auch eine ganze Heerschar von Wissenschaftlern. Die Entwicklung eines neuen Medikamentes kostet deshalb durchschnittlich eine viertel bis eine halbe Milliarde (!) Euro. Der finanzielle Aufwand verdoppelt sich dabei erfahrungsgemäß etwa alle zehn Jahre. Es ist ganz klar, dass nur wenige Firmen in der Lage sind, dieses Potential aufzubringen. In Deutschland galten im Jahre 1993 genau 37 Firmen als derart "forschende Pharmaunternehmen". Für die Bevölkerung sind Originalhersteller ein wahrer Segen. Obwohl das zunächst reichlich pathetisch klingt, können wir sofort den Beweis für diese Behauptung antreten. Innovative Arzneimittel sind zwar teuer, sie entlasten aber die Gesamtausgaben des Gesundheitswesens:
So führte zum Beispiel die Einführung des modernen und deshalb "teuren" Cholesterinsenkers Simvastatin zu einer erheblichen Verminderung von Krankenhausaufenthalten und dadurch zu einer Kostenersparnis bei der Behandlung von Folgeerkrankungen der Fettstoffwechselstörungen von insgesamt 31 Prozent. Die Einführung der modernen "Tripeltherapie" zur Ausrottung des Helicobacters pylori (lesen Sie dazu die Rubrik "Wissenschaft verstehen" in der Maiausgabe von MAGEN ASPEKTE) kostete seinerzeit 669 Mark je Patient. In dieser Summe sind neben dem Preis der beiden Antibiotika und des Protonenpumpenblockers Omeprazol sogar schon die Kosten für die Diagnostik, eine Magenspiegelung, die Beratung durch den Arzt und die Nachkontrollkosten berücksichtigt. Erwiesenermaßen können Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre durch eine solche Keimbeseitigung in neun von zehn Fällen vermieden oder geheilt werden. Die Behandlung eines Magengeschwürs ist um ein Viertel teurer, als die einmalige nur scheinbar "teure" Tripeltherapie. Betroffene wissen darüber hinaus nur zu gut, dass sich ein Magengeschwür in bestimmten Abständen immer wieder "melden" kann... Verwendet man im Rahmen der Tripeltherapie statt Omeprazol das moderne hochinnovative Esopmeprazol, so kann die erforderliche dreiwöchige Nachbehandlung bei gleich gutem Effekt auf nur eine Woche verkürzt werden. Dabei kommt es sogar zu Einsparungen um bis zu 75 Prozent! Als Faustformel kann man sich das Ergebnis einer Untersuchung über die Höhe der Arzneimittelausgaben in den USA im Zeitraum von 1980 bis 1992 gut merken: >> 1 zusätzlicher Dollar für ein innovatives Medikament spart durchschnittlich etwa 1,11 Dollar Gesamtsausgaben. << Obwohl "Originale" also teurer sind, sparen sie doch Kosten. Diese Kostenersparnis wird sich in zunehmendem Maße auch im Portmonee des Patienten bemerkbar machen: Die Summe der erforderlichen Zuzahlungen für Arzneimittel und die möglicherweise bald anfallenden Gebühren für jeden Arztbesuch sind natürlich um so geringer, je seltener man den Arzt und das Medikament benötigt, je gesünder man also ist. Moderne innovative "Originale" haben gerade hier "die Nase vorn". Was hat es nun mit den so genannten "Generika" auf sich?Natürlich wird der Preis eines neuen Medikamentes auch den Lohn für seine Entwickler mit abdecken müssen. Neben ihrer selbst auferlegten ethischen Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung sind "Orginalhersteller" ja auch gleichzeitig wirtschaftende Unternehmer. Leider wird die exklusive Nutzungsdauer – also die Zeit des Patentschutzes – für ein neues Medikament heutzutage immer kürzer. Sie betrug früher zwanzig Jahre, heute nur noch zehn. Das erhöht natürlich den Preis des Originals zusätzlich. Je weniger Zeit für die Amortisierung der hohen Forschungs- und Entwicklungskosten zur Verfügung steht, desto höher muss der Preis des Medikamentes sein. Nachdem ein Originalpräparat eine Weile durch das Patent geschützt war und ausschließlich durch den Originalanbieter bereitgestellt wurde, kann der Wirkstoff später auch von anderen Pharmaunternehmen "vermarktet" werden, die das Präparat einfach "nachbauen". Weil jene "Nachahmer" lediglich die Kosten für die Produktion und die Vermarktung aufbringen müssen, um die horrenden Ausgaben für die Forschung und Entwicklung des Arzneimittels aber "herumkommen", können sie natürlich billiger anbieten. Die Unterschiede zwischen dem Preis eines Originals und dessen Nachahmer, dem "Generikum", sind daher teilweise beträchtlich. Im ersten Augenblick scheint es so, als ob die Gesellschaft und vor allem der Patient von diesen Billigangeboten profitiert. Wer schlägt schon gern das Sonderangebot aus dem Supermarkt aus, wenn es darum geht, im Sommerschlussverkauf eine besonders preiswerte Jeans zu "ergattern"? "Billig ist gut" und "ich bin doch nicht blöd", mehr zu bezahlen als nötig!Lässt man 'mal die gesunden Skrupel beiseite, die der Gedanke an den wirtschaftlichen Schaden der Generika für die "Originalanbieter" eigentlich erzeugen müsste, und verdrängt man auch die Gefahr des Abwanderns dieser forschenden Unternehmen in die wirtschaftsfreundlicheren Gefilde Südostasiens oder anderswohin (was nicht nur der Innovationskraft Deutschlands und dem Arbeitsmarkt schadet), so kann man sich ob des Schnäppchens "Generikum" auch auf dem Medikamentenmarkt geradezu die Hände reiben. Selbst renommierte Zeitschriften hatten noch 1988 "Generika" fotografiert, die sensationell "nur halb so teuer" waren, wie die "Originale". Nicht nur, weil eine solch große Preisdifferenz inzwischen eher zu den Ausnahmen zählt, ist es merkwürdig still geworden um derartige Vergleiche. In vielen Fällen mag es ja tatsächlich keine Rolle spielen, ob man zum Beispiel ein Aspirin oder ein anderes Präparat mit dem gleichen Wirkstoff Acetylsalicylsäure gegen seine Kopfschmerzen einnimmt. Und wenn dabei noch ein paar Cent gespart werden können, ist das umso erfreulicher für den Betroffenen. Es gibt aber Krankheiten, deren Behandlung mit derart raffinierten Medikamenten erfolgt, dass es ratsam ist, gründlich zu prüfen, ob das "Generikum" wirklich dasselbe leistet, wie sein "Original". Unterschiede, die oftmals selbst dem Apotheker nicht bekannt sind, können hier erhebliche Wirkunterschiede hervorrufen. Wie wir sehen werden, trifft dies für Protonenpumpenblocker in ganz besonderem Maße zu. Was ist eigentlich Bioäquivalenz?Vermutlich werden Sie dem Begriff Bioäquivalenz im Sprachgebrauch schon begegnet sein. Streng genommen bezeichnet er die therapeutische Gleichheit (Äquivalenz) verschiedener Arzneimittel hinsichtlich ihrer Bioverfügbarkeit. Verzweifeln Sie nicht, der Begriff Bioverfügbarkeit ist schnell erklärt! Er bezeichnet die Geschwindigkeit und das Ausmaß, mit denen ein Wirkstoff aus der jeweiligen Arzneiform freigesetzt wird und am gewünschten Wirkort im Körper "verfügbar" ist*. Wir wollen beide Begriffe an einem einfachen Beispiel illustrieren:Originaltablette A enthält 100 mg eines Wirkstoffes. Nachdem wir das Medikament geschluckt haben, kommen im Laufe von sagen wir 'mal 24 Stunden 80 mg auch wirklich im Blut an (der Rest ist offenbar im Magen "verloren gegangen"). Mehr passiert leider nicht. Die Bioverfügbarkeit liegt in diesem Fall bei 80 Prozent. Die verfügbaren 80 mg können nun "ihres Amtes walten" und eine heilende Wirkung entfalten. Wenden wir uns einer anderen Tablette, dem Generikum B, zu. Es enthält ebenfalls 100 mg des gleichen Wirkstoffes. Wir hegen deshalb zunächst keinerlei Zweifel, dass beide Tabletten daher auch gleich gut sind. Unser Gedankenexperiment zeigt nun aber, dass nach 24 Stunden lediglich 40 mg des Wirkstoffes im Blut wieder gefunden werden. Mehr konnte nicht "freigesetzt" werden. Die Bioverfügbarkeit dieser Tablette beträgt also lediglich 40 Prozent. Ihre heilende Wirkung ist daher wesentlich geringer. Weil sich die Bioverfügbarkeiten beider Tabletten unterscheiden, sind sie nicht bioäquivalent. Sie entfalten trotz gleicher Wirkstoffmenge eine unterschiedlich starke Wirkung im Organismus. Vom Generikum B muss man in unserem Beispiel die doppelte Menge nehmen, um den gleichen Effekt wie mit dem Original A zu erzielen. Die Behandlung mit dem Generikum ist unter diesem Gesichtspunkt nur dann preiswerter, wenn es weniger als die Hälfte des Originalpräparates kosten würde. Da zwar auf jeder Medikamentenpackung der Wirkstoffgehalt ausgewiesen sein muss, über die tatsächliche Bioverfügbarkeit jedoch keine Aussagen zu finden sind, ist dem "Normalbürger" ein objektiver Vergleich von "Original" und "Generikum" in der Praxis meist nicht möglich. Ein Medikament ist mehr als sein WirkstoffWir sind nun an einem Punkt angelangt, an dem wir den Leser mit einer kleinen juristischen Besonderheit im europäischen Pharmarecht vertraut machen müssen. Anders als der "Originalhersteller", der für sein "Original" alle erforderlichen Untersuchungen akribisch durchführen und sie den Gesundheitsbehörden vorlegen musste, kann sich der Nachahmer mit seinem "Generikum" einfach auf die pharmakologisch-toxikologischen und klinischen Versuchsergebnisse des "Originalherstellers" berufen, ohne die entsprechenden Prüfungen erneut durchführen zu müssen. Er hat lediglich die analytischen Daten seines Nachahmerproduktes, also zum Beispiel den Wirkstoffgehalt seiner Tablette, eigenständig zu belegen. Sicherlich gelingt es den meisten Generikafirmen tatsächlich, das Originalpräparat relativ perfekt nachzubauen. Im Allgemeinen besteht also kein Grund zum Argwohn. Bei einigen hochinnovativen Medikamenten kann es sich jedoch als schwierig erweisen, die Kopie dem Original tatsächlich äquivalent zu machen. Es gibt historische Beispiele für die so genannte Bioinäquivalenz zwischen Originalpräparat und Generikum. So hatten bestimmte Herzmittel-Generika teilweise erheblich weniger Wirkstoffgehalt, als das entsprechende Original. Auch bei Omeprazol-Generika wurden schon pharmazeutische Mängel festgestellt. Hier konnte der komplizierte Aufbau der Original-Tablette leider nicht vollständig kopiert werden, wodurch es zur frühzeitigen Zersetzung des Wirkstoffs kam. Der Patient, der das Medikament gegen Sodbrennen schluckte, merkte recht bald, dass die Wirkung schwächer war als beim Originalpräparat, obwohl auf der Packung das gleiche draufstand. Es reicht eben nicht, den gleichen Wirkstoff in der gleichen Menge in eine schlechte "Kopie" zu verpacken. Ein Medikament ist weit mehr als sein Wirkstoff! Lesen Sie dazu auch unsere Rubrik "Aktuelles aus Wissenschaft und Forschung". Mikropellets mit Protonenpumpenblockern verschiedener Hersteller. Nur das weiße Original bestand den Stress-test bei höheren Temperaturen und definierter Luftfeuchtigkeit. Die ursprünglich ebenfalls weißen "Generika"-Pellets hatten sich allesamt merkwürdig verfärbt. ![]() Die braun angefärbten Bereiche in diesen nur 0,5 mm großen Mikropellets markieren den eigentlichen Wirkstoff, einen Protonenpumpenblocker. Jeweils in der Mitte befindet sich ein Zuckerkern. Die äußere Hülle ist ein säurefester Mantel. In einer so genannten MUPS-Tablette (lesen Sie dazu auch unsere Rubrik "Aktuelles aus Wissenschaft und Forschung") befinden sich tausende solcher Mikropellets. Deutlich sieht man bei dem hier fotografierten Generika-Präparat, dass die Wirkstoffgehalte der einzelnen Mikropellets stark schwanken. Überwiegen die Mikropellets mit zu geringem Wirkstoffgehalt, ist eine Unterdosierung durch den "Nachahmer" nicht ausgeschlossen. * Pharmazeuten ermitteln die Bioverfügbarkeit eines verabreichten Wirkstoffes in der Praxis, indem sie dessen Konzentration über die Zeit am Zielgewebe oder im Blut messen. Die Fläche unter der so ermittelten Kurve ist ein Ausdruck für die Bioverfügbarkeit und wird häufig mit der Abkürzung AUC (Area Under Curve) bezeichnet. |
Arzneimittel im Fokus
Heute wollen wir uns einem Thema zuwenden, dass uns im Alltag immer wieder beschäftigt. Dem Unterschied zwischen Originalarzneimitteln und den so genannten "Generika". Obwohl uns meist versichert wird, dass zwischen beiden "überhaupt kein Unterschied" besteht, ist ab und zu doch kritische Aufmerksamkeit geboten.
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