|
|||||||||||||||||||||
Contergan-Affäre – Das Drama eines RazematsIn den 1960er Jahren hat die so genannte Contergan-Affäre die Bundesrepublik erschüttert. Der als "Substanz K 17" bezeichnete Wirkstoff Thalidomid hatte in zahlreichen tierexperimentellen Untersuchungen und in der klinischen Erprobung hervorragende Eigenschaften bewiesen und ist deshalb im Mai 1954 zum Patent angemeldet worden. Als Schlafmittel "Contergan" eroberte er sich rasch einen bedeutenden Platz in den Apotheken. Zwischen Oktober 1957 und November 1961 wurden etwa 300 Millionen Tabletten verkauft. Contergan galt als überaus wirksam und war offenbar gut verträglich. Wegen geringfügiger Nebenwirkungen – einige wenige Patienten berichteten über ein eigenartiges Kribbeln nach längerer Tabletteneinnahme – stellte man das Medikament trotzdem unter Rezeptpflicht.Im November 1961 äußert der Wiener Kinderarzt Widukind Lenz auf der Jahreshauptversammlung der rheinisch-westfälischen Kinderärzte zum ersten Mal den Verdacht, ein zeitgleich zur Einführung dieses Medikamentes beobachteter plötzlicher Anstieg von Missbildungen bei Neugeborenen könne etwas mit dem Schlafmittel zu tun haben. Die daraufhin erfolgende Befragung von Müttern, deren Kinder ohne Beine oder Arme zur Welt gekommen waren, erhärtete den Verdacht. Als Schwangere hatten alle Betroffenen das bis dahin als hervorragend wirkend bekannte Präparat als Schlaf- und Beruhigungsmittel eingenommen. Als Folge wurden 2.625 Kinder mit einem Dysmelie-Syndrom* geboren. Die Ursache für die schädigende Wirkung von Contergan ist erst später erkannt worden: Thalidomid ist ein Razemat (lesen Sie dazu im Kapitel "Wissenschaft verstehen"), besteht also aus zwei Molekülsorten, die sich wie Bild und Spiegelbild verhalten. Das eine Isomere des Thalidomids half tatsächlich gegen Schlafstörungen, sein "Spiegelbild" rief jedoch schwere Missbildungen bei noch ungeborenen Kindern hervor, wenn Schwangere das Medikament zwischen dem 20. und 35. Tag der Schwangerschaft einnahmen. Im Zusammenhang mit der Contergan-Affäre wurde das Arzneimittelrecht der Bundesrepublik grundlegend verschärft. Mit dem "Arzneimittelgesetz" wurde nunmehr erstmalig eine Haftung des Herstellers für seine Medikamente festgeschrieben. Seitdem ist auch die bloße Registrierungspflicht von Medikamenten einem komplexen und langwierigen "Zulassungsverfahren" gewichen. Es erfordert zum Beispiel den Nachweis der pharmakologischen Wirksamkeit und der toxikologischen Unbedenklichkeit eines Arzneimittels. * Das Wort Dysmelie hat seinen Ursprung im Griechischen und bezeichnet das Fehlen von Gliedmaßen (dys = miss… und melos=Glied) |
Die Ursache für die schädigende Wirkung von Contergan ist erst später erkannt worden: Thalidomid ist ein Razemat (lesen Sie dazu im Kapitel "Wissenschaft verstehen"), besteht also aus zwei Molekülsorten, die sich wie Bild und Spiegelbild verhalten.
|
||||||||||||||||||||